K & M Bleyer Gmbh 1180 Wien, Schumanngasse 4

mobil: +43 676/40 86 971

mailto:wolf.kainz@detektei.at    www.detektei.at

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  / Punkt 1. bis 13.

 

 

1.    Der Auftraggeber trägt das Risiko jedes Auftrages; er ist verpflichtet, den Auftragnehmer daraus        

schad- und klaglos zu halten.

 

  2. Falls nicht spezielle Anordnungen des Auftraggebers existieren, erfolgen alle Einsätze, Ablösun-

      gen und Fahrzeugverwendungen im Ermessen des Auftragnehmers.

 

  3. Um ein effizientes und sachgerechtes Ergebnis zu erzielen, sowie im Interesse der Verkehrs-

      sicherheit werden bei Einsätzen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich zwei Detektive eingesetzt. Auf

      die Problematik angesichts der derzeitigen Verkehrslage wird hingewiesen. Der Auftraggeber ist

      verpflichtet, dem Auftragnehmer eventuelle Verkehrsstrafmandate zu ersetzen, sofern der

      Kausalzusammenhang aus den Unterlagen ersichtlich ist.

 

   

  4. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Angabe der Auskunftsperson, falls dieser die Anonymität

      zugesichert werden musste.

 

  5. Die Berichterstattung ist nur für den Auftraggeber bestimmt und als streng vertraulich zu behan-

      deln; sie geschieht in der Regel schriftlich. Falls der Auftraggeber Berichte bzw. Ergebnisse ver-

      wendet, übernimmt  der Auftragnehmer keine Haftung. Fernmündliche Berichte sind wegen mög-

      licher Übermittlungsfehler, Hörfehler und sonstiger Irrtümer stets unverbindlich.

 

     

  6. Zeit- und Sachaufwendungen des Auftraggebers sind vom Auftraggeber laufend durch Voraus-

      zahlungen zu decken.

 

  7. Alle aufgelaufenen Ansprüche sind mit Berichterstattung fällig. Alle Barauslagen und sonstige

      Kosten sind vom Auftraggeber zu refundieren.

      Werden die Ansprüche bei Fälligkeit nicht oder nur teilweise erfüllt, ist der Auftraggeber (im Falle

      mehrerer Auftraggeber alle zur ungeteilten Hand) verpflichtet, sämtliche Erhebungs-, Auskunfts-,

      Mahn-, Inkasso- sowie allfällige Anwaltskosten zu ersetzen.

 

  8. Die Ansprüche aus dem vorliegenden Vertrag bleiben von eventuellen Regressansprüchen des

      Auftraggebers gegen Dritte im Grunde und der Höhe nach unberührt.

 

  9. Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Auftragnehmers aus dem vorliegenden Vertrag mit irgend-

      welchen Gegenforderungen des Auftraggebers ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

     

10. Falls sich Behörden- und/oder Gerichtstermine direkt oder indirekt aus dem Auftrag ergeben, an-

      erkennt der Auftraggeber den hiefür nötigen Zeitaufwand als auftragskausal und ist damit zu den

      üblichen Stundensätzen zu honorieren; dies auch dann, wenn die Folgeleistung nach Österreich-

      ischen Recht Staatsbürgerpflicht ist!

      Der Anspruch besteht bereits mit Anwesenheit beim jeweiligen Termin, unabhängig von einer tat-

      sächlichen Einvernahme.

      Der Auftragnehmer wird keinerlei Gebührenansprüche an Gericht bzw. Behörde stellen!

 

     

11. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer

      Rechtswirksamkeit der schriftlichen Anerkennung durch den Auftragnehmer; Mitarbeiter des Auf-

      tragnehmers sind hiezu nicht bevollmächtigt.

 

12. Falls die Auftragserteilung durch eine bevollmächtigte oder ersuchte Person erfolgt, haftet diese

      für alle Ansprüche des Auftragnehmers aus dem gegenständlichen Vertrag mit dem Auftraggeber

      zur ungeteilten Hand.

 

13. Falls dem Auftragnehmer – in welcher Form auch immer – später weitere Aufträge erteilt werden,

      so gelten diese stets als zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen erteilt, auch wenn dann nicht

      mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

*

Firmenbuch Nr.:122 586z       UID – ATU 590 591 55       Datenverarbeitungsregister Nr.: 004673/310380                  Gerichtsstand : WIEN